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Für die Ermittlung der notwendigen Assistenzbedarfe erfolgt ein Hilfeplanungsgespräch mit dem Landratsamt. Hier erfahren Sie, wie das abläuft.


Im Gespräch fragen wir: Was soll erreicht werden, was braucht es, damit das Ziel geschafft werden kann und wer kann mit welcher Unterstützung dazu beitragen
. Anschließend werden die Maßnahmen festgelegt. Der Einkauf der Dienstleistungen erfolgt durch die gesetzlichen Betreuer - in enger Absprache mit dem Nutzer der Leistung. Die Verwaltung und Abrechnung erfolgt abschnittsweise. Die Hilfsplaner kennen den gesetzlichen Rahmen und die Fördermöglichkeiten für die Finanzierung. Dies kann z.B. die Eingliederungshilfe auf Basis SBG IX oder ein Beitrag aus der Pflegekasse sein.

Im Plan werden Ziele für die Dauer eines Jahres festgelegt sowie Strategien zum Erreichen der Ziele definiert. Was sind die Wünsche der antragstellenden Person? Hierbei werden insbesondere langfristige Ziele formuliert, wie z.B. der Umzug in eine eigene WG. Anschließend werden konkrete, kurzfristige Ziele benannt, beispielsweise das selbstständige Führen des eigenen Haushalts. Hierbei wird erörtert, welche Hilfeleistungen benötigt werden, um dieses Ziel zu erreichen und durch wen diese Hilfeleistung ausgeführt werden soll, z.B. durch die Bereitstellung einer pädagogischen Fachkraft oder ein Wohntraining. Für jede Maßnahme wird der geschätzte Zeitaufwand kalkuliert sowie die zuständige Stelle, beispielsweise die EGH, benannt.

Sie wünschen eine Beratung oder weiteres Informationsmaterial zur Hilfeplanung? Melden Sie sich gerne bei uns. Erste Informationen finden Sie hier.